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Gera: Besuch eskaliert völlig – Mann verdreht Kind (10) den Arm

Gera: Besuch eskaliert völlig – Mann verdreht Kind (10) den Arm

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Ein Streit sorgte für einen Polizeieinsatz in Gera (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Am Pfingstmontag (6. Juni) geriet ein Besuch in Gera vollkommen außer Kontrolle.

Ein Mann soll bei einem Streit vollkommen ausgerastet sein und soll dabei auch ein Kind (10) verletzt haben. Die Polizei in Gera musste einschreiten.

Gera: Mann verdreht 10-jährigen den Arm

Die Beamten wurden nach eigenen Angaben gegen 20.14 Uhr über Streitigkeiten in der Enzianstraße in Gera informiert.

Am Einsatzort angekommen fand die Polizei eine stark betrunkene 43-jährige Hausbewohnerin vor. Sich hatte sich bereits vor dem Eintreffen der Polizei mit ihrem 34-jährigen Besucher gestritten.

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Das ist die Stadt Gera:

  • war Landeshauptstadt des Fürstentums Reuß jüngerer Linie (1848 bis 1918) sowie des Volksstaates Reuß (1918 bis 1920)
  • war zur Blütezeit der Stoff- und Tuchindustrie (ab Mitte des 19. Jahrhunderts) eine der reichsten Städte Deutschlands
  • gehört zur Metropolregion Mitteldeutschland, hat geringe Entfernungen zu Leipzig (60 Kilometer), Erfurt (80 Kilometer), Zwickau (40 Kilometer) und Chemnitz (70 Kilometer)
  • mit über 93.000 Einwohnern (Stand 2019) drittgrößte Stadt Thüringens
  • trägt seit 2017 offiziell den Titel als „Hochschulstadt“
  • Oberbürgermeister ist Julian Vonarb (parteilos)

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Der Mann soll die Frau dann geschubst und ihrem zehnjährigen Sohn den Arm verdreht haben. Der Junge und die Frau wurden dadurch leicht verletzt.

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Gera: Junge wurde in die Obhut von Angehörigen übergeben

Festnehmen konnte die Polizei den Täter allerdings nicht, er floh bereits vor dem Eintreffen der Polizei.

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Dennoch wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Die Beamten ließen die Frau noch in einen Alko-Test blasen. Er zeigte einen Wert von 2,35 Promille an. Da sie viel zu Betrunken war, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, wurde das Kind in die Obhut eines Angehörigen übergeben.