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Thüringen: Du heizt mit Öl, Kohle oder Holz? Von diesem Entlastungspaket profitierst auch du

Wer in Thüringen mit Öl, Kohle oder etwa Holz heizt, kann eventuell bald aufatmen. Von einer bestimmten Entlastung können auch sie bald profitieren.

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© IMAGO / blickwinkel

Habeck: Bei Verbot neuer Öl- und Gasheizungen "pragmatisch" vorgehen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die umstrittenen Pläne zum Verbot des Einbaus von neuen Öl- und Gasheizungen in Wohngebäude ab 2024 bekräftigt. Es gebe noch "viele konkrete Fragen" zu klären; bei derartigen Fragen müsse "immer pragmatisch" vorgegangen werden, sagte er in Berlin.

Wer in Thüringen eine Öl-, Scheitholz-, Pellets-, oder Kohle-Heizung betreibt, schaute bei den ganzen Entlastungspaketen bisher ziemlich in die Röhre. Gas-Kunden konnten darüber hinaus auch von der staatlichen Abschlagsübernahme im Dezember und der Preisbremse profitieren.

Und der Rest? Der kann jetzt aufatmen! Sehr bald schon können auch in Thüringen Nutzer von Kohle, Koks, Öl und Holz eine Entlastung beantragen.

Thüringen: Öl-, Holz- und Kohle-Kunden atmen auf

Darüber berichtet die „Thüringer Allgemeine“ am Montag (3. April). Demnach wurde um die Zuschüsse für Holz, Kohle und andere Energieträger lange gerungen. Jetzt aber liege das Ergebnis vor, zitiert die Zeitung das Thüringer Umweltministerium. So sieht die Regelung aus: Der Bund stellt den Ländern bis zu 1,8 Milliarden Euro für die sogenannte Härtefallregelung zu Wort. Profitieren können davon alle, die auf Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzprodukte sowie Kohle und Koks angewiesen sind.

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Es gibt aber einen kleinen Haken. Die Entlastung kannst du nur dann beantragen, wenn sich bei dir die Heizkosten im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Das solltest du sehr bald mit einem Online-Rechner prüfen können, so das Ministerium weiter gegenüber der „Thüringer Allgemeine“. Spätestens ab Mai soll dieser online gehen – zusammen mit der Antragsplattform.


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Von Mai bis zum 20. Oktober 2023 können die Anträge dann gestellt werden. Dabei gilt es einige Details zu beachten. Welche das sind, kannst du bei der „Thüringer Allgemeinen“ nachlesen.