Veröffentlicht inThüringen

Thüringen: Hotel-Kette schmeißt Mitarbeiterin raus! Die Vorwürfe wiegen schwer – „Einfach unverschämt“

Eine Gewerkschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen eine große Hotel-Gruppe! Im Zentrum der Kontroverse steht ein Hotel in Altenburg (Thüringen).

thueringen
© imago images/ YAY Images

Das sind die mächtigsten Gewerkschaften Deutschlands

Sie setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für Arbeitnehmer ein. Die deutschen Gewerkschaften sind als Tarifpartner mächtige Organisationen. Wir stellen die wichtigsten vor.

Eine Gewerkschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen eine große Hotel-Kette, die auch mehrere Häuser in Thüringen betreibt. Eine Mitarbeiterin soll rausgeschmissen worden sein und das – so die Gewerkschafter – aus einem ganz bestimmten Grund.

Sie sehen in der Kündigung ein perfides Spiel und wenden sich mit ihrem Protest jetzt an die Öffentlichkeit. Im Zentrum des ganzen Dramas steht ein Hotel in Altenburg (Thüringen).

Thüringen: Schwere Vorwürfe gegen Hotel-Kette

Die Gewerkschaft „Nahrung – Genuss – Gaststätten“ (NGG) ist sauer – mächtig sauer. „Das ist ‚Union Busting‘ aus dem Lehrbuch“, sagt etwa NGG-Chef Jens Löbel. „Union Busting“ ist Gewerkschafter-Slang und meint so viel wie das gezielte Zerschmettern von Betriebsräten oder Versuchen, einen Betriebsrat zu gründen. Die Vorwürfe der NGG richten sich dabei gegen die Travdo Hotel Gruppe, die deutschlandweit 22 Hotels betreibt – mehrere davon auch in Thüringen.

+++ Vita-Cola in Thüringen stellt Rekord auf – „Keine Selbstverständlichkeit“ +++

Was war passiert? Im Februar dieses Jahres haben die Mitarbeiter im Hotel Astor in Altenburg einen Betriebsrat gewählt. Eine Angestellte soll dabei mit großer Mehrheit zur Betriebsratschefin gewählt worden sein. Die Wahl wurde laut NGG aber von der Betreibergruppe angefochten, weil es sich bei der Mitarbeiterin – aus der Sicht der Arbeitgeber – um eine leitende Angestellte halten soll. Mitarbeiter in Führungspositionen sind bei einer Betriebsratswahl grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Das hat den Grund, dass sie durch ihre Nähe zur Chefetage schnell Mal in Interessenskonflikte kommen können. Die Sache wird jetzt vor Gericht ausgehandelt, ein Termin steht aber noch aus.

Mitarbeiterin wird gekündigt

Die NGG will den Einspruch aber nicht so recht nachvollziehen. „Wenn eine Direktorin nicht einmal die Farbe der Duschvorhänge bestimmen darf, dann ist sie bestimmt keine leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes“, so Löbel.

Nach Darstellung der NGG wurde die entsprechende Mitarbeiterin jetzt sogar entlassen. Wegen einer „negativen Gesundheitsprognose“, heißt es. „Dabei war die Kollegin gerade einmal zwei Wochen krank“, sagt der NGG-Chef. Aus seiner Sicht wäre ein solche Kündigung bei einer Betriebsrätin ohnehin nicht zulässig, weil Betriebsräte einen erhöhten Kündigungsschutz genießen. Für ihn ist klar: „Das Verhalten der Travdo Geschäftsführung ist einfach unverschämt.“

Dreh- und Angelpunkt des Streits bleibt also die Frage: War die entsprechende Mitarbeiterin zum Kündigungszeitpunkt eine Betriebsrätin oder nicht? Die Beschäftigte habe laut NGG ihr Amt zwar angenommen – vor dem Gesetz muss das aber nichts heißen. Klarheit kann da wohl nur eine Richterin oder ein Richter schaffen.


Mehr News:


Die NGG erwägt nach eigenen Angaben jedenfalls rechtliche Schritte gegen die Kündigung.