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Erfurt: Ärger um Parkplatz – Frau erhebt Vorwürfe: „maßloses Unverständnis“

Erfurt: Ärger um Parkplatz – Frau erhebt Vorwürfe: „maßloses Unverständnis“

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Eine Frau ärgert sich maßlos über etwas, das ihr auf diesem Rewe-Parkplatz passiert ist. Foto: Friederike Noske

Eine Frau ist stinksauer – und macht ihrem Ärger in der Facebook-Gruppe für Erfurt Luft. Für das, was sie erlebt hat, hat sie nur „maßloses Unverständnis“.

Eine andere Nutzerin findet das auch „ziemlich dreist und ärgerlich“ und bezeichnet den Sachverhalt als „Abzockerei“.

Doch mehrere Nutzer in der Gruppe für Erfurt weißen darauf hin: „Wenn man sich an die Nutzungsbedingungen hielte, könnte man sich dieses Geld sparen“.

Oder auch: „Privatgelände. Selber Schuld, würde ich sagen“. Was ist genau passiert?

Erfurt: Parkplatz-Ärger – darum ist eine Frau sauer

Die Diskussion ist hitzig und kontrovers. Sie ist entflammt, weil eine Frau am vergangenen Sonntag (11. August) auf dem Rewe-Markplatz an der Mainzer Straße geparkt hatte – und am Ende 24,90 Euro dafür zahlen sollte. Weil sie keine Parkscheibe ins Auto gelegt hatte.

Jemand weist in den Kommenten darauf hin, dass es das gute Recht des Pächters sei, solche Gebühren zu erheben. Und der Pächter ist in diesem Falle privat. Die Stadt Erfurt weist darauf hin, dass bei diesem konkreten Beispiel deshalb auch das Privatrecht gilt.

Pächter ist verantwortlich für den Parkplatz

„Für Verkehrskontrollen auf privaten Parkflächen, wie auch hinsichtlich der rechtlichen Würdigung hierüber, zeichnet sich die Ordnungsbehörde grundsätzlich nicht zuständig“, teilt die Stadt auf Anfrage mit.

Was bedeutet das also konkret? „Das ist die private Parkfläche des Pächters, also kann er damit theoretisch machen, was er möchte“, erklärt ein ADAC-Sprecher gegenüber thüringen24.de. Demnach könne er also Gebühren erheben auch sonntags.

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Supermarkt-Parkplatz in privaten Händen: Das sind die Regeln

Grundsätzlich muss an dem betreffenden Parkplatz ein Schild mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, zu welchen der Nutzer dort parken kann.

Darauf muss nach Angaben des ADAC auch stehen, was Verstöße kosten. Verstöße könnten zum Beispiel sein – kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen.

Wenn derjenige, der den Parkplatz nutzt, gegen eine dieser Sachen verstößt, so begeht er laut ADAC Vertragsbruch. Denn derjenige, der sein Auto zum Beispiel auf einen Supermarktparkplatz abstellt, schließt einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab.

Dieses Schild mit den Nutzungsbedingungen steht auf dem Parkplatz in Erfurt.
Dieses Schild mit den Nutzungsbedingungen steht auf dem Parkplatz in Erfurt.
Foto: Friederike Noske

Rewe-Parkplatz in Erfurt: Diese Schilder stehen dort

Viele Supermärkte würden Firmen beauftragen, die den Parkplatz überwachen würden. Diese Parkraumbewirtschafter könnten demnach auch Verstöße mit privaten Knöllchen ahnden. Auch an einem Sonntag. Denn das sei Ermessenssache des privaten Pächters.

Im konkreten Fall ist der Parkplatz mit Schildern ausgestattet, die darauf hinweisen, dass dort mit Parkscheibe 1,5 Stunden geparkt werden darf. Wer diese Dauer überschreitet oder keine Parkscheibe ins Auto legt, muss mit Gebühren rechnen. (abr)

Parkplatz-Ärger in Erfurt