Veröffentlicht inThüringen

Thüringen: Händler wollen von Bon-Pflicht befreit werden – die Antwort der Finanzämter ist eindeutig

Thüringen: Händler wollen von Bon-Pflicht befreit werden – die Antwort der Finanzämter ist eindeutig

Thüringen.jpg
Bon-Frust im Freistaat! (Symbolbild) Foto: imago images/Noah Wedel

Seit nunmehr einem Jahr herrscht Bon-Pflicht! Und die geht nicht nur einigen Kunden, sondern auch so manch einem Händler gegen den Strich.

In Thüringen hatten offenbar so einige versucht, von der Bon-Pflicht befreit zu werden. Doch die Finanzämter haben den Händlern eine deutliche Absage erteilt. Aus einem bestimmten Grund.

Thüringen: Bon-Frust im Freistaat!

Vor einem Jahr wurde die Bon-Pflicht eingeführt. Dadurch sind alle Händler dazu angehalten, die elektronischen Kassensysteme zu nutzen und ihren Kunden unaufgefordert den Beleg für die gekauften Waren zu geben. Selbst dann, wenn die Waren nur einen sehr geringen Wert haben.

Das Finanzministerium sieht in dieser Pflicht einen entscheidenden Vorteil. „Die Bonpflicht ist im Zusammenspiel mit den weiteren Maßnahmen ein geeignetes Mittel, Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen entgegenzuwirken und den steuerehrlichen Unternehmer nicht zu benachteiligen“, heißt es seitens des Mnisteriums.

—————————

Mehr News aus Thüringen:

Thüringer Wald: Winterliches Wetter lockt Schnee-Fans an – trotz Corona! Oberhof zieht jetzt Konsequenzen

Thüringen: Junger Mann zündet Böller – was er dann macht, hat schlimme Folgen für eine 19-Jährige

Thüringen: Auto gerät beim Abbiegen auf Gegenfahrbahn – für eine Frau endet es tödlich

—————————

Finanzämter erteilen Händlern klare Absage

Wirtschaftsvertreter hingegen kritisieren die Bon-Pflicht. Sie sei zu teuer und bürokratisch. Einige Händler aus Thüringen hatten auch deshalb bei den Finanzämtern eine Befreiung der Pflicht beantragt. Doch bisher vergebens.

+++Thüringen: Sie galten tagelang als vermisst – Vater und Sohn (5) tot aufgefunden+++

Die Finanzämter hätten bisweilen noch keine Befreiung erteilt. Der Grund: Die Händler, die sich befreien lassen wollten, hätten nicht darlegen können, warum sie durch die Pflicht unverhältnismäßig stark belastet würden.“ (abr mit dpa)