Veröffentlicht inThüringen

Thüringen: Nächstes Beben um AfD-Höcke! Wieder ist seine Immunität futsch – „Aufstacheln zum Hass“

Schon wieder wurde die Immunität des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke aufgehoben. Erneut wird gegen ihn wegen Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt.

thueringen
© IMAGO / Jacob Schröter / photothek | Montage: Thüringen24

Björn Höcke: der Rechtsaußen der AfD

Das ist Thüringens AfD-Chef

Björn Höcke selbst spricht von einer „Farce“ – die Staatsanwaltschaft sieht deutliche Hinweise auf Volksverhetzung. Wie auch immer man es betrachtet: Die politische Immunität des Thüringer AfD-Chefs ist mal wieder aufgehoben.

Den Anstoß gab diesmal ein kontroverser Telegram-Post zu einer Gewalttat in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) im vergangenen Jahr. Warum genau gegen den Thüringer Politiker ermittelt wird, erfährst du hier.

Thüringen: Immunität von AfD-Höcke aufgelöst

Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass die Staatsanwaltschaft nicht so ohne weiteres gegen Abgeordnete ermitteln kann. Das nennt sich politische Immunität und soll unter anderem sicherstellen, dass die Parlamente weiterarbeiten können. Die Immunität kann aber von diesen Parlamenten aufgehoben werden. Im Fall von AfD-Rechtsaußen Höcke hat dazu der Thüringer Justizabschuss abgestimmt. Das Ergebnis war nahezu einstimmig. Es gab nur eine einzige Enthaltung, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Ausschuss-Kreisen erfuhr.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen um einen Post von Höcke bei Telegram zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier.

Thüringen: „Aufstacheln zum Hass“

Höcke schrieb dazu bei Telegram, der „alltägliche Verdrängungskrieg“ habe zwei Opfer gefordert: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, daß sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Die Staatsanwaltschaft sieht in dieser Äußerung Anhaltspunkte für Volksverhetzung in zweierlei Hinsicht: Zum einen setze Höcke mit der Verwendung des NS-Begriffes „lebensunwertes Leben“ eine Einzeltat mit den damaligen Massenmorden gleich, das sei eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Zum anderen sei Höckes Äußerung als „Aufstacheln zum Hass“ gegen in Deutschland lebende Einwanderer zu verstehen.

Höcke äußert sich zu den Ermittlungen

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erklärte, Höcke werde nun zunächst Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen. Höcke ist Chef des Thüringer AfD-Landesverbandes, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und beobachtet wird.


Mehr Themen:


Höcke selbst hat sich am Freitag (10. März) zu den erneuten Ermittlungen gegen seine Person auf seiner Facebook-Seite geäußert. Er sieht in den wiederholten Aufhebungen seiner Abgeordneten-Immunität eine „Farce“. „Tatsächlich bezogen sich in meinem Fall die Vorwürfe immer auf den Anfangsverdacht von Meinungsäußerungsdelikten“, schreibt er. Bislang hätte keine der Ermittlungen zu einer Verurteilung geführt.

Zu den konkreten neuen Vorwürfen äußerte sich der AfD-Politiker derweil nicht.  (dpa, bp)