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Weimar: Nach Leichenfund in Wohnung – Polizei nimmt Verdächtige in Gewahrsam

Weimar: Nach Leichenfund in Wohnung – Polizei nimmt Verdächtige in Gewahrsam

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© IMAGO / U. J. Alexander

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Schock in Weimar!

In einem Mehrfamilienhaus in Weimar ist am Dienstag eine Leiche entdeckt worden. Jetzt hat die Polizei eine Tatverdächtige (53) in Gewahrsam genommen. Das hat sie am Mittwoch bestätigt.

Weimar: Nach Leichenfund in Weimar: Verdächtige festgenommen

Die Polizei geht nach aktuellem Ermittlungsstand davon aus, dass die offensichtlich Verwirrte monatelang mit einer Leiche in ihrer Wohnung gelebt hat. Beamte der Spurensicherung sind noch am Dienstagnachmittag vor Ort gewesen.

Polizeieinsatz in Weimar! In einem Wohnhaus wurden zwei Tote gefunden. (Symbolbild)
Polizeieinsatz in Weimar! In einem Wohnhaus wurden zwei Tote gefunden. (Symbolbild)
Foto: IMAGO / U. J. Alexander

Nähere Umstände des Todes liegen nicht vor. Das Polizei hatte das Haus und dessen Umfeld abgesperrt.

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Weimar: Zwei Leichen schon am Sonntag gefunden worden

Erst am Sonntag sind zwei Männer, 35 und 36 Jahre alt, tot in einer Wohnung in Weimar gefunden worden. Eine Obduktion soll Klarheit über die genauen Todesumstände bringen, sagte Oberstaatsanwalt Michael Lehmann am Montag in Erfurt.

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Den Umständen des Auffindens nach gehe man davon aus, dass es sich um einem sogenannten erweiterten Suizid handele. Die Staatsanwaltschaft geht damit der Annahme nach, dass einer der beiden Männer erst seinen Freund tötete und dann sich selbst. Erfahre hier mehr zu dem Fall >>> (dpa/red)

>>Anmerkung der Redaktion

Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.