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Weimar: Zoff unter Nachbarn eskaliert! Mann zückt eine Waffe – doch das ist noch nicht alles

Weimar: Zoff unter Nachbarn eskaliert! Mann zückt eine Waffe – doch das ist noch nicht alles

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© imago/biky

Thüringen: So schön ist das Bundesland

Weimar. 

Zoff in einem Kleingarten in Weimar!

Während ein Mann den Samstagmittag nutzen wollte, um seine Hecke zu stutzen, wollte sein Nachbar die Ruhe genießen – der Streit unter den Nachbarn in Weimar eskalierte heftig, wie die Polizei berichtet. Doch für einen der beiden endete der Vorfall besonders bitter.

Weimar: Mann zückt bei Streit mit Nachbarn plötzlich Pistole

Die Männer verbrachten beide den Samstagmittag in einer Kleingartenanlage in der Eduard-Rosenthal-Straße in Weimar, als der Streit ausbrach.

So fühlte sich ein 51-Jähriger dadurch gestört, dass sein 67-jähriger Parzellen-Nachbar seine Hecke schnitt. In der Folge bedrohte der Jüngere den Gartenarbeiter mit einer Schreckschusspistole, woraufhin der wiederum die Polizei rief.

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Gegenüber den Beamten zeigte der 51-Jährige jedoch keine Einsicht, stritt zudem die Vorwürfe seines Nachbarn ab.

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Infos über die Stadt Weimar:

  • älteste Aufzeichnungen über Weimar reichen bis 899 zurück
  • „Weimar“ bedeutet ursprünglich „Heiligtumsee“
  • mit rund 65.000 Einwohnern (Stand 2019) die viertgrößte Stadt Thüringens
  • bekannt für das kulturelle Erbe und die Epoche der Weimarer Klassik; Standort des Goethe- und Schillerdenkmals, des Goethe- und Schiller-Museums sowie des Bauhaus-Museums mit Werken von Walter Gropius
  • Oberbürgermeister ist Peter Kleine (parteilos)

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Weimar: Überraschende Entdeckung in Gewächshaus

Die Polizisten untersuchten daraufhin das Gartengrundstück des Beschuldigten und wurden gleich doppelt fündig. Nicht nur, dass sie die Schreckschusspistole des 51-Jährigen fanden – in einem Gewächshaus entdeckten die Beamten zudem vier Cannabispflanzen.

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Die Aufregung über seinen heckeschneidenden Nachbarn hat sich also für den Mann nicht gelohnt: Er muss sich jetzt wegen Bedrohung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.