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Erfurt: Ex-Freundin „dauerhaft entstellt“ – ehemaliger Polizist bleibt hinter Gittern

Erfurt: Ex-Freundin „dauerhaft entstellt“ – ehemaliger Polizist bleibt hinter Gittern

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Ein Jahr nach der Verurteilung eines ehemaligen thüringischen Polizisten, der seine frühere Freundin mit einem Messer angriff, ist das Urteil rechtskräftig. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

Erfurt/Karlsruhe. 

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Erfurt gegen einen Ex-Polizisten bestätigt, der seine ehemalige Freundin mit Messerschnitten für immer entstellt hat.

Der BGH wies die gegen das Urteil eingelegte Revision des Mannes zurück, wie das Gericht mitteilte. Damit ist die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten rechtskräftig.

Das Landgericht Erfurt hatte den Mann für schuldig befunden, seiner ehemaligen Lebensgefährtin im August 2020 in Erfurt aufgelauert und sie zunächst zu Boden geschlagen zu haben. Anschließend fügte er der Frau mehrere tiefe Schnitte im Gesicht, am Kopf und am Arm zu.

Urteil aus Erfurt ist rechtskräftig

Laut Urteil hatte der Mann seiner früheren Partnerin aufgelauert, sie zu Boden geschlagen und ihr dann mehrere Schnitte an Kopf, Gesicht und Arm zugefügt. Der Schnitt im Gesicht habe zu einer „dauerhaften Entstellung“ geführt, worauf es dem Angeklagten auch angekommen sei. Der Schnitt am Arm habe den Nerv verletzt.

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Wegen der Verletzung am Nerv des rechten Armes des Opfers sind der kleine Finger und der Ringfinger der rechten Hand stark verkrümmt. Durch den Angriff und ihre Verletzungen ist sie nicht mehr in der Lage, weiter als Logopädin zu arbeiten. (Hier liest du mehr zu dem Fall!)

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Der BGH stellte fest, das Landgericht Erfurt habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte sein Opfer bereits gut drei Monate vor der Tat im Zuge eines Streits körperlich verletzte. Zudem beging er demnach Diebstähle in einem Elektronikmarkt und einem Hotel.

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Landgericht Erfurt schickt Ex-Polizisten in den Knast

Außerdem machte er sich des Betrugs schuldig, weil er das Hotel nicht nur bestahl, sondern auch die dort aufgelaufene Rechnung nicht bezahlte. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Betrugs und Diebstahls hatte das Landgericht Erfurt den Mann zu der Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. (dpa)