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Weimar: Corona-Nachspiel! Richter hebt Maskenpflicht an Schulen auf – und hat jetzt ein echtes Problem

Weimar: Corona-Nachspiel! Richter hebt Maskenpflicht an Schulen auf – und hat jetzt ein echtes Problem

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© picture alliance/KEYSTONE | MICHAEL BUHOLZER

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Nach zweimonatigem Corona-Lockdown gewinnen in Shanghai rund 22 Millionen Menschen ihre Freiheit zurück. Alle Einwohner von Stadtvierteln mit geringem Virus-Verbreitungsrisiko dürfen sich jetzt wieder frei in der chinesischen Metropole bewegen. Geschäfte und Freizeiteinrichtungen sollen schrittweise wieder öffnen.

  • Sein Urteil gegen eine Maskenpflicht an zwei Schulen hatte für heftige Diskussionen gesorgt.
  • Jetzt ist der Weimarer Amtsrichter angeklagt.
  • Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind vielfältig.

Weimar/Jena. 

Diese Corona-Entscheidung war umstritten: Ein Familienrichter hatte in Weimar die Maskenpflicht an Schulen kassiert. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage erhoben. Es geht um Rechtsbeugung.

Dem Richter aus Weimar drohen bis zu fünf Jahre Haft!

Richter in Weimar fällt umstrittenes Urteil

Der Richter hatte im vergangenen Jahr eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen zur Eindämmung von Corona-Infektionen gefällt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Familienrichter im April 2021 willkürlich einen Beschluss erlassen zu haben. Fraglich sei seine Zuständigkeit, hieß es am Donnerstag.

Der Angeklagte hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“. Ihm sei es darum gegangen, „die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen“.

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Der Jurist hatte auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.

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Mehr zu dem Fall:

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Der Angeschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft mehrere elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen haben. Dem Mann wird außerdem zur Last gelegt, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die der Maskenpflicht in Schulen kritisch sahen. Zudem soll er sichergestellt haben, „dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.

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Die Entscheidungen des Weimarer Richters gegen die in Thüringen damals geltende Corona-Maskenpflicht waren später vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden. (dpa/ck)